Hierbei wird eine kurze Zusammenfassung der Statuten abgebildet. Dies entbindet nicht, sich tiefer mit den Statuten zu beschäftigen. Jede Mutation, sowie nachfolgender Pachtvertrag beinhalten die Statuten. Nicht-Wissen schützt nicht vor Strafe und Bussen.
Pachtgarten oder Freizeitgarten
Es wird zwischen Pflanz- und Freizeitgarten unterschieden. Je nach Zuteilung gelten unterschiedliche Nutzungs- und Baubestimmungen.
Ebenso sind die Pacht- und Nebenkosten gemäss Tarifblatt unterschiedlich. Die Einstufung des Gartentyps der Parzelle erfolgt durch den Vorstand.
Spätestens bei Pächterwechsel gemäss Mutation wird die Einstufung aktiv.
Pflanzgarten: 60% Bepflanzung (Gemüse, Beeren, Ziersträucher, Obstbäume und Blumen), 40% (Gartenhaus, Pergola, Zierrassen und Sitzplatz)
Freizeitgarten: 40% Bepflanzung (Gemüse, Beeren, Ziersträucher, Obstbäume und Blumen), 60% (Gartenhaus, Pergola, Zierrassen und Sitzplatz)
Depot / Pachtvertrag
Mit der Verpachtung einer Parzelle wird ein Depot von CHF 200.00 (unbebaute Parzelle), CHF 500.00 (bebaute Parzelle) erhoben, welches innert 14 Tagen fällig wird. Ebenso muss ein Exemplar des Pachtvertrages innert 14 Tagen an den Verein für Familiengärten Schaffhausen zurück gesendet werden.
Wieviel Arbeit gibt eine Gartenparzelle?
Nicht oder schlecht gepflegte Gartenparzellen machen einen verwahrlosten Eindruck und lösen weder beim Pächter selber noch bei dessen Gartennachbarn und schon gar nicht beim Vorstand Freude aus.
Rechnen Sie mit einen wöchentlichen Aufwand von 4 Stunden pro 2 Are Gartenparzellenfläche für Sauberhalten, Vorbereiten, Pflanzen, Giessen und Ernten.
Frondienst
Neben Ihrer Gartenparzelle muss das Areal selber gepflegt und in Schuss gehalten werden. Sie werden jährlich für 4h Frondienst aufgeboten um allgemeine Arbeiten zu verrichten, wie Häckseln, Rasen mähen (Allgemeinwege), Bäume und Sträucher schneiden.
Frondienstbefreiung erfahren Mitglieder, welche mindestens 25 Jahre Vereinsmitglieder oder 75 Jahre und älter sind. Auch werden jene Mitglieder vom Frondienst befreit, welche allgemeine Arbeiten, wie Rasen mähen auf Allgemeinwegen, regelmässig selbstständig ausführen. Dies muss mit dem zuständigen Obmann abgeklärt sein, damit eine Frondienstbefreiung stattfinden kann und gilt nur für ein Jahr.
Kompostierung
Jeder Pächter, jede Pächterin ist verpflichtet, die Gartenabfälle zu kompostieren. Auf keinen Fall werden Gartenabfälle der Abfallentsorgung Schaffhausen übergeben oder verbrannt. Wer seine Garten- und Küchenabfälle selber kompostiert gewinnt dadurch einen wertvollen Dünger.
Regenwasser sammeln
Jeder Pächter, jede Pächterin ist verpflichtet, Wasser in Regenwassertonnen zu sammeln. Für die Gartenbewässerung werden in erster Linie die Regenwasservorräte aufgebraucht, bevor der Gartenschlauch an einen Wasseranschluss angeschlossen wird. Das Befüllen der Regenwassertonnen mit Frischwasser aus der Leitung ist verboten!
Bauordnung
Der Pächter ist verpflichtet, vor Beginn von Bau-, Anbau- und Umgestaltungsmassnahmen, Geländeaufschüttungen oder Abgrabungen, den
Obmann in Kenntnis zu setzen. Für bauliche Veränderungen oder Erweiterungen an bestehenden Gebäuden, sowie für Neubauten ist eine schriftliche Bewilligung des Vorstands notwendig.
Bitte dafür das Bauantrag-Deckblatt verwenden und eine Zeichnung und / oder Fotos dazulegen. Die Bauanträge können schriftlich per Post an die Vereinsadresse geschickt, oder direkt an den Obmann übergeben werden.
Strom
Es wird kein Stromanschluss geboten.